Sonstige Fragen zum Verkauf
Brauche ich einen Energieausweis? Wo finde ich alte Baupläne von meinem Objekt? Brauche ich vor dem Verkauf zuerst eine Ersatz-Immobilie? Unter diesem Punkt finden Sie weitere eher spezielle Fragen, die sich rund um den Verkauf einer Immobilie ergeben können…
Brauche ich einen Energieausweis?
Sowohl im Vermietungs- als auch im Verkaufsfall benötigt eine Immobilie, egal ob ein Gewerbeobjekt, ein Haus oder eine Wohnung, einen Energieausweis, um es verkaufen zu dürfen. Dies ist gesetzlich verpflichtend und soll einem Käufer bereits im Vorfeld einen Überblick über die energietechnischen Eigenschaften des Objektes geben.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern keine baulichen Veränderungen am Objekt vorgenommen werden. Bei Eigentumswohnungen liegt der Energieausweis oftmals bei der Hausverwaltung auf. Ein Energieausweis kostet in der Regel bei normalen Objekten, bei denen alle Pläne und Unterlagen vorhanden sind, ca. 300 bis 400€ zzgl. MwSt.
Erstellt werden darf ein Energieausweis beispielsweise von behördlich konzessionierten Sachverständigen für Energieausweise, von Baumeistern, von Architekten, von Ziviltechnikern oder von Ingenieurbüros.
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Gutachter vor Ort kommt und das Objekt besichtigt.
Ich habe keine Pläne (Baupläne) meiner Immobilie, was soll ich machen?
Sofern es irgendwelche Pläne gibt, liegen die in jedem Fall auf der zuständigen Gemeinde auf und können dort kopiert werden. Somit lohnt sich oftmals der Weg zur Gemeinde, um zumindest die wichtigsten Unterlagen wiederzubeschaffen.
Nichtsdestotrotz gibt es auch immer wieder Objekte, bei denen es tatsächlich überhaupt keine Pläne gibt. Hier ist es auf jeden Fall auch ratsam, den Weg zur Gemeinde zu gehen und die Verkaufsabsicht zu besprechen, da es vielleicht von Seiten der Behörde irgendwelche Auflagen gibt. In jedem Fall sollten Kaufinteressenten vor dem Immobilienverkauf darauf aufmerksam gemacht werden, wenn es keine Pläne gibt.
So genannte Verkaufspläne lassen sich auch auf diversen Portalen online erstellen, um einfache Grundrisse zu erhalten, die einen guten Überblick über das Objekt geben.
Brauche ich zuerst eine Ersatz-Immobilie?
Eine Ersatzimmobilie brauchen Sie für den Verkauf nicht zwingend. Was Sie aber schon benötigen, ist ein Ersatz-Plan. Ein Käufer ist in der Regel bereit, 3-4 Monate auf ein neues Objekt zu warten. Meistens wohnt ein Käufer ohnehin aktuell auf Miete und muss die Kündigungsfristen einhalten.
Zudem ist es auch wichtig, dass ein Objekt „lebt“, wenn man es herzeigt, sprich dass es bewohnt, beheizt und belüftet wird. Alleine daher macht es schon Sinn, im Objekt zu bleiben bis es verkauft ist. Wichtig ist aber in jedem Fall, das sich die Immobilie in einem ordentlichen Zustand befindet – gepflegt, zusammengeräumt, gelüftet und geputzt.
Sobald sich ein Käufer gefunden hat sollte man dann die Möglichkeit haben, schnell reagieren und ausziehen zu können. Wie gesagt 3-4 Monate sind im Normallfall kein Problem.
Haben Sie sehr spezielle Ansprüche an Ihr neues Zuhause, was mitunter zu einer längeren Suche führen kann (Beispiel: Wohnung mit Hundehaltung), so ist es durchaus ratsam, bereits im Vorfeld nach einem neuen Zuhause Ausschau zu halten und aktiv zu werden. Sofern Sie tatsächlich bereits vor dem Verkauf umziehen, ist wichtig, das Objekt wie oben genannt in einem wohnlichen und angenehmen Zustand zu halten.
Ich muss meine neue Immobilie zwischenfinanzieren, wie mache ich das?
Schon vor dem Hausverkauf kann es sich lohnen, Kontakt mit Ihrem Bankberater aufzunehmen und ihn über das Vorhaben zu informieren. Sofern Ihre Immobilie in absehbarer Zeit verkaufbar ist, oder Sie vielleicht sogar bereits einen Käufer haben oder zumindest Kaufgespräche geführt haben und Ihr Objekt nicht belastet ist, sollte einer Zwischenfinanzierung nichts im Wege stehen. Oftmals sind die Hausbanken auch sehr kulant hinsichtlich Kosten. Sich beraten lassen und Fragen stellen ist meist ein sinnvoller erster Schritt.
Ich habe noch einen offenen Kredit auf meiner Immobilie, was soll ich tun?
Ob lastenfrei oder nicht, spielt für den Verkauf einer Immobilie keine Rolle, da ein möglicher Käufer das Objekt in der Regel ohnehin schuldenfrei kauft. In seltenen Fällen (bei geförderten Krediten) kann es vorkommen, dass ein Käufer einen Kredit übernehmen will, dies ist jedoch aufgrund der niedrigen Zinslage äußerst selten.
Somit ist für Sie als Verkäufer lediglich wichtig, den Vertrags-Errichter über den offenen Kredit zu informieren, da dieser im Zuge der Treuhandabwicklung die offenen Kredite mit dem Preis des Kaufes tilgt und lediglich den Rest an Sie ausbezahlt.